Hinweise zur Abrechnung

der Privatärztlichen Behandlung nach der GOÄ:

 

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

Grundlage der privatärztlichen Behandlung und Rechnungsstellung ist die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ – zuletzt geändert durch die 4. Änderungs-verordnung vom 23.12.1995).  Unsere Rechnung richtet sich ausschließlich nach dieser Gebührenordnung. Die eventuelle Erstattung der Kosten an den Versicherten durch seine Versicherung oder Beihilfestelle, ebenso wie eine eventuelle Selbstbeteiligung, ist hierbei prinzipiell unerheblich.

Wir werden bei Ihnen selbstverständlich nur Maßnahmen durchführen, die medizinisch sinnvoll und begründet sind. Wir haben jedoch keinen Einfluss darauf ob ein Kostenträger z.B. aus Gründen der Kostenersparnis die Notwendigkeit einer Untersuchung oder Behandlung bestreitet.

Sollten Einschränkungen in ihrem Versicherungsvertrag mit der privaten Krankenversicherung bestehen, so teilen wir Sie uns bitte mit um welche es sich dabei handelt.

Die Besonderheiten der Gebührensätze der KVB und Post (B) werden von uns berücksichtigt.

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel über eine Abrechnungs-Firma (PAS Dr. Hammerl).

Sollte ihre private Krankenversicherung die Rechnung nicht – oder nicht in vollem Umfang übernehmen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden den Sachverhalt dann prüfen und ggf. eine gesonderte schriftliche Begründung zur Vorlage bei Ihrer privaten Krankenkasse verfassen.

Bei gesetzlich Versicherten, die als Selbstzahler zu uns kommen, erfolgt unsere Abrechnung ebenfalls nach der GOÄ (amtliche Gebührenordnung für Ärzte).

Die Rechnung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht erstattet

Durch die Untersuchung von Blut-, Urin- oder Stuhlproben können weitere Kosten entstehen, welche Ihnen von der Labormedizinischen Praxis gesondert in Rechnung gestellt werden.

Tarife für Selbstzahler auf Grundlage der GOÄ:

  • EKG: 27 Euro
  • Ergometrie (Belastungs-EKG) : 57 Euro
  • Lungenfunktionstest (Spirografie mit Fluss-Volumen-Kurve): 40 Euro
  • Echokardiografie (Herzultraschall): 90 Euro (je nach zeitlichem und technischem Aufwand bis 128 Euro)
  • Duplexsonografie der Halsarterien: 80 Euro (je nach zeitlichem und technischem Aufwand bis125 Euro)
  • Echokardiografie und Duplexsonografie der Halsarterien: 146 Euro (je nach zeitlichem und technischem Aufwand bis 184 Euro)
  • Sonografie der Bauchorgane: 80 Euro
  • Körperlich Untersuchung (einschließlich Blutdruckmessung): 21 Euro
  • Kurze Befundbesprechung: 10 Euro
  • Ausführliche Beratung (20 Minuten): 39 Euro
  • Ausführlicher schriftlicher Bericht : 17 Euro